Mit dem im Wesentlichen am 1. Juli 2014 in Kraft tretenden Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens- und zur Stärkung der Gläubigerrechte hat der Gesetzgeber natürlichen Personen, insbesondere Verbrauchern, neue Möglichkeiten an die Hand gegeben, sich aus der Insolvenz zu befreien. In dieser Arbeit werden zunächst die unter sozialen Gesichtspunkten wichtigsten Änderungen durch die Reform und ihre gesetzgeberischen Ziele vorgestellt. Sodann wird die voraussichtliche Tragweite der Reform für Verbraucher in der Praxis, sowie Kritik bezüglich unverändert bestehender Verfahrensprobleme aufgezeigt. Schließlich wird ein Einblick in die soziale Dimension der Verbraucherinsolvenz gegeben und aus dieser Perspektive die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens beleuchtet. Zum Schluss erfolgt eine persönliche Stellungnahme zum Änderungsgesetz.