Der Schutz des Wettbewerbs als Institution ist vor allem wegen seiner verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Funktionen und Aufgaben von hoher Relevanz. Die Umsetzung des Wettbewerbsschutzes, insbesondere durch das Kartellrecht bzw. die Vorgehensweise gegen einseitige Beeinträchtigungen durch marktdominierende Unternehmen, weicht mitunter im Detail in der Europäischen Union und in der Volksrepublik China aufgrund spezifischer, teils kulturell und teils politisch bedingter Eigenheiten voneinander ab. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Missbrauchskontrolle, die neben dem Kartellverbot und der Fusionskontrolle eine der drei Säulen des Rechts gegen Wettbewerbsbeschränkungen bildet.